Insekten wie Wespen und Hornissen stehen in Deutschland unter Naturschutz. Das bedeutet, Hornissenvölker und Wespenvölker dürfen nur unter bestimmten Bedingungen umgesiedelt werden.
Wespen & Hornissen
Die Feuerwehr kann bei akuter Gefährdung von Menschen im Bereich öffentlicher Flächen und Bauten zu Hilfe gerufen werden.
Im privaten Bereich hilft sie nur in besonders akuten Fällen, wenn zum Beispiel Allergiker mit Allergikerpass oder Kleinkinder offensichtlich bedroht sind und eine gewerbliche Schädlingsbekämpfungsfirma nicht rasch genug handeln kann.
Der Einsatz der Feuerwehr kann mit Kosten verbunden sein.
Bei Problemen mit Wespen- oder Hornissennestern wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Ansprechpartner.
Landratsamt Schweinfurt:
Arbeitsbereich 42.2 – Tel.: 09721 / 55 573
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